Krankenversicherung in Australien





Zur Vorbereitung einer Reise nach Australien gehört in jedem Falle auch der Abschluss einer dazu passenden Krankenversicherung. Art und Umfang sind vor allem von der Reisedauer, also dem Aufenthalt in Australien abhängig. Ferner spielt auch der Zweck einer solchen Reise eine entscheidende Rolle. Handelt es sich dabei um einen längeren Urlaub, um eine Trekkingtour durch das Land, um ein mehrmonatiges Work & Travel, um einen Studien-, oder Berufsaufenthalt als sogenannter Resident?

Feststeht, dass der normale Krankenversicherungsschutz in Deutschland mit dem Verlassen des Heimatlandes endet. Benötigt wird unter allen Umständen eine Auslandskrankenversicherung, die je nach individuellem Aufenthalt in einen eigenen Krankenversicherungsschutz im Gastland geändert, sozusagen umgewandelt werden muss.

Bei Antritt der Reise nach Australien muss ein adäquater Krankenversicherungsschutz nachgewiesen werden. Für einen Aufenthalt von bis zu drei Monaten wird eine in Deutschland abgeschlossene Auslandskrankenversicherung akzeptiert, bei einem darüber hinausgehenden Aufenthalt ist eine eigene Krankenversicherung im Lande erforderlich.




Wer in Deutschland Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung, der sogenannten GKV ist, der schließt eine eigene Auslandskrankenversicherung in der Regel bei einer der zahlreichen, privaten Krankenversicherungen ab.

Die Tarife werden so gestaltet, dass für die kommenden drei Monate ein weltweiter Krankenversicherungsschutz besteht. Angehörige einer PKV, der privaten Krankenversicherung können je nach schon bestehendem Versicherungsschutz die infrage kommenden Tarife um den Auslandskrankenschutz entsprechend ergänzen.

In beiden Fällen ist gewährleistet, dass der Reisende beim Verlassen des Heimatlandes Deutschland auf dem Wegnach Australien krankenversichert ist, und dann dort im Land selbst auch.

Wenn im Rahmen eines längeren Reiseaufenthaltes in Australien selbst ein eigener Krankenversicherungsschutz notwendig wird, sind gegenüber den bekannten Versicherungsbedingungen in Deutschland einige Besonderheiten zu beachten. Hier wie da gilt das duale Krankenversicherungssystem aus gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen.

Art und Umfang sind jedoch sehr unterschiedlich. Während in Deutschland die gesetzliche Krankenversicherung eine Vollversicherung für ambulante, stationäre sowie Zahnbehandlung anbietet, werden diese Leistungen in Australien von der dortigen GKV nur partiell erbracht. In Deutschland ist der gesetzlich Krankenversicherte rundum, also vollversichert, in seinem Gastland hingegen nicht. Dort erfordert die Basisversorgung in vielen Fällen eine dringend notwendige private Ergänzung.

Die anfallenden Kosten werden oftmals nicht zu hundert Prozent übernommen. Ein verbleibender Eigenanteil muss entweder selbst finanziert, oder separat privatversichert werden. Krankenfahrten oder Notarzteinsätze werden von der australischen gesetzlichen Krankenversicherung nicht oder kaum bezahlt, lassen sich aber über die dortige private Krankenversicherung zusatzversichern.




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