Zoll- und Einfuhrbestimmungen von Australien





Wer nach Australien reisen möchte, der sollte sich vorher gut informieren, welche Dinge und wieviel davon man mit in das Land nehmen darf. Die örtlichen Einfuhrbestimmungen weisen doch einen großen Unterschied zu den deutschen Zollvorschriften auf und die Kontrollen sind streng.

Das hat unter anderem seinen Grund darin, dass in Australien bestimmte Krankheiten, aber auch einige Schädlinge nicht vorkommen, die in anderen Teilen der Welt sehr häufig anzutreffen sind. Um sicherzustellen, dass das auch so bleibt, ist die Einfuhr von Lebensmitteln streng reglementiert.

Nüsse, Milchprodukte und Obst sind beispielsweise ein absolutes No-Go an der australischen Grenze. Dauergebäck und Süßigkeiten in der verschlossenen Originalverpackung stellen jedoch kein Problem dar.

Man sollte auf englsich erklären können, um was es sich in der Verpackung handelt oder eine kurze englischsprachige, schriftliche Erläuterung dabei haben.

 

Spürhunde entlarven jeden Schmuggel





Ganz strikt untersagt ist die Einfuhr von Drogen und Waffen, Häuten und Fellen, sowie Pflanzen, Blumen und Saatgut. Will man auf seine Lieblingskekse auch Down Under nicht verzichten, so benutze man immer den Red Channel des Zoll und deklariere alle mitgebrachten Lebensmittel.

Meistens reicht es dann, wenn der Beamte einen Vermerk auf der Einreisekarte macht und die Pasagiere dann an den Green Channel verweist. Im Zweifelsfall wird auch mal ein kurzer Blick auf die mitgebrachten Waren geworfen. Achtung – Nussschokolade ist nicht erlaubt, denn sie enthält Nüsse!

Man sollte gar nicht erst versuchen, nicht erlaubte Lebensmittel einzuschmuggeln, denn der australische Zoll besitzt gut ausgebildete Hunde mit einem exzellenten Spürsinn für alles Essbare.

 

Freigrenzen für erlaubte Waren


 

Für andere Waren gibt es auch bestimmte Freigrenzen, das betrifft vor allem Alkohol und Zigaretten.

Für Tabak liegt diese Freigrenze bei 50 Zigaretten bzw 50 Gramm Tabak, bei Alkohol in jeglicher Form bei 2,25 Litern.
Bargeld im Gegenwert von bis zu maximal 10.000 AUD muss nicht deklariert werden.

Andere Güter, wie Schmuck, Parfümkonzentrate, Lederwaren und elektronische Geräte, Kameras und Sportausrüstungen dürfen von Personen, die über 18 Jahre alt alt sind, bis zu einem Wert von 900 AUD eingeführt werden.

Wenn möglich, sollte die Kaufquittung beim Zoll vorgelegt werden. Für Personen unter 18 liegt die Wertgrenze hier bei 450 AUD. Es ist bei diesen Freigrenzen unerheblich, ob die Waren in einem Duty Free Shop oder an anderer Stelle erworben wurden.
Die Einfuhr von pornografischem oder gewaltverherrlichendem Material nach Australien ist ebenfalls untersagt.

 

Die Konsequenzen von Schmuggel und der Umgang mit Tieren


 

Zum Zweck der Einhaltung dieser Einfuhrbestimmungen ist es den Zollbeamten erlaubt, auch Datenträger zu inspizieren. Sollte eine Verletzung der Einfuhrbestimmungen aufgedeckt werden, so werden zumeist sofort zu entrichtende Geldstrafen verhängt, es sei denn, es ist nachweisbar, dass man aufgrund von Unkenntnis der Sachlage gehandelt hat.

Bei größeren Vergehen kann auch ein Gerichtsverfahren eingeleitet werden oder in ganz schweren Fällen die Ausweisung erfolgen.

Auch die Einfuhr von Tieren unterliegt speziellen Einfuhrbestimmungen und Quarantänevorschriften, die recht umfangreich und zeitaufwändig sind. Wichtig ist, dass das Tier einen Identifikationschip trägt, der international lesbar ist.

Neben diversen Blutuntersuchungen und Impfungen, die natürlich alle nachzuweisen sind, ist vorab eine Einreisegenehmigung zu beantragen. Die Tiere kommen dann für vier Wochen in eine der drei australischen Quarantänestationen und dürfen nur 1-3 x pro Woche besucht werden. Die ganze Prozedur schlägt mit etwa 2500 Euro zu Buche.

Ein Blick auf die Webseite des Australian Quarantine and Inspection Service (AQIS) vor Reisebeginn gibt Aufschluss über die aktuellsten Änderungen.




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